Gewerbeamt

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen

Wer selbständig ein Gewerbe betreiben möchte, muss dies gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Anzuzeigen ist der Beginn, die Verlegung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebes. Dies gilt ebenso für die Änderung der Privatanschrift und bezieht sich auch auf Zweigniederlassungen oder unselbständige Zweigstellen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss die Anmeldung durch alle Gesellschafter persönlich erfolgen.

Für einige Tätigkeiten sind zusätzlich besondere Erlaubnisse notwendig. Dies gilt z.B. für die Eröffnung einer Gaststätte.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis, bzw. Vollmacht
  • ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte oder Meisterbrief
  • bei handwerksähnlichen Betrieben: Eintragung bei der Handwerkskammer
  • Gebühr: 40,00 € pro An-, Um- oder Abmeldung

Maklererlaubnis nach § 34 c GewO

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen im Rahmen des § 34 c GewO (Makler) vorbereiten oder durchführen möchte, benötigt hierzu eine Maklererlaubnis.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis, bzw. Vollmacht
  • ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Gebühr: 500,00 € zuzüglich Zeit- und Sachaufwand

Versicherungsvermittler nach § 34 f GewO

Wer gemäß § 34 f GewO Finanzanlagen vermitteln möchte, bedarf der Erlaubnis.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis, bzw. Vollmacht
  • ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Sachkundeprüfung oder Nachweis der entsprechenden Berufsqualifikation
  • Gebühr: 100,00 € zuzüglich Zeit- und Sachaufwand

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine GmbH

Mitzubringen ist der Personalausweis bzw. eine Vollmacht. Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Reisegewerbe

Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht, usw., bedarf einer Reisegewerbekarte.

Mitzubringen sind der Personalausweis bzw. eine Vollmacht und ein Passbild. Die Gebühr beträgt 100,00 € bis 600,00 € und ist abhängig von der Warenkategorie.

Marktfestsetzungen

Anträge für Veranstaltungen im Rahmen des Titels IV der Gewerbeordnung sind spätestens 6-8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen, da weitere Stellen (z.B. Feuerwehr, Polizei, Straßenverkehrsüberwachung usw.) angehört werden müssen.

Inhalt des Antrages auf Festsetzung einer Veranstaltung:

  • Beschreibung des Gegenstandes der Veranstaltung
  • Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
  • Ausstellerverzeichnis mit Branchenangabe (sollte zum Zeitpunkt der Antragsstellung kein endgültiges Ausstellerverzeichnis vorliegen, muss dieses zeitnah, jedoch spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nachgereicht werden); mindestens 12 Gewerbetreibende Teilnehmer
  • Lageplan und Parkkonzept
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes

Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis

Für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb gemäß § 12 Gaststättengesetz im Rahmen einer Veranstaltung benötigt der Veranstalter eine Gestattung. Diese ist 2-3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zu beantragen.

Inhalt des Antrages:

  • Name des Veranstalters
  • Ort der Veranstaltung
  • Datum und Uhrzeit der Veranstaltung

Eine Getränkeliste ist dem Antrag beizufügen. Die Gebühr beträgt 33,00 €.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Immissionsschutzgesetz

Für das Abspielen von Tonträgern nach 22 Uhr wird eine Ausnahmegenehmigung vom Immissionsschutzgesetz benötigt. Die Gebühr beträgt 30,00 €.

Gewerbeamt, Fundbüro

Fachbereich:3 (Bürgerdienste)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Frau Stefanie FrommholdFrommhold, Stefanie
Funktion:Sachbearbeiterin
Telefon:06782 990-129
E-Mail:s.frommholdinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 106, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

Termin direkt online vereinbaren >>>

Frau Diana DewesDewes, Diana
Funktion:Sachbearbeiterin
Telefon:06782 990-235
E-Mail:d.dewesinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 106, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

Termin direkt online vereinbaren >>>

Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08.30 – 12.00 Uhr
  
zusätzlich: 
Di.:14.00 – 16.00 Uhr
Do.:14.00 – 17.00 Uhr
Sa.:nur mit Termin
        
Sitemap